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Die Kosten für einen Steuerberater sind gesetzlich geregelt. Hier können Sie die Kosten für die Leistungen eines Steuerberaters online berechnen, wie z.B. Jahresabschluss, Steuererklärung, Buchhaltung usw. Hinweis: Die Steuerberatergebühren heißen offiziell jetzt Steuerberatervergütung und die Steuerberatergebührenverodnung heißt jetzt Steuerberatervergütungsverordnung. Die Steuerberatergebühren gelten für Aufträge, die vor dem 20.12.2012 in Auftrag gegeben worden sind. Bitte beachten Sie daher die Steuerberatervergütungsverordnung für neue Steuerberatungsaufträge.

Steuerberatervergütung-Rechner (StBVV) ...

 

Steuerberater Gebühren/ Kosten Rechner

Für die Zusammenstellung von typischen Steuerberatungskosten wählen Sie bitte:


Tätigkeit Gegenstandswert
Einheiten
Satz Jahresbetrag
in EUR
    pro Monat pro Jahr
Netto EUR  
zzgl. 19% MwSt. EUR
Steuerberatervergütung brutto EUR


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Die Steuerberatergebühren

Die Steuerberatergebühren sind gesetzlich gemäß § 57 Abs. 3  Nr. 2 und 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) in der Steuerberatergebührenverordnung (StbGebV) geregelt. Die Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBGebV) wird vom Bundesministerium der Finanzen erlassen. Steuerberater sind an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden, soweit es um Steuerberatung geht. Steuerberatung bzw. Tätigkeiten im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen werden auch als Vorbehaltsaufgaben bezeichnet. Diese gilt also insbesondere für Tätigkeiten wie

  • Buchhaltung,
  • das Erstellen von Jahresabschlüssen und
  • Steuererklärungen.

Die Gebührenverordnung gilt nicht für den Bereich der so genannten vereinbaren Tätigkeiten. Für Verfahren vor den Finanzgerichten verweist die Steuerberatergebührenverordnung auf die Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG). Die relativ komplizierte gesetzliche Regelung macht die Steuerberatergebühren nicht unbedingt transparent.

Die Steuerberatergebührenverordnung kennt folgende Steuerberatergebühren:

  • Wertgebühr,
  • Betragsrahmengebühr und
  • Zeitgebühr.
  • Pauschalvergütung.

Die Steuerberatergebührenverordnung sieht einen Rahmen für die Gebühr vor, diese wird im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens-und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen vom Steuerberater bestimmt.

Der Gegenstandswert ergibt sich aus den Gebührenvorschriften für die einzelne Tätigkeit in Verbindung mit § 10 StBGebV. Der Gegenstandswert richtet sich danach in der Regel nach dem steuerlichen Interesse des Mandanten. Zum Teil gibt es in der SteuerberatergebührenverordnungMindestgegenstandswerte, die bei der Berechnung der Gebühren des Steuerberaters zu Grunde zu legen sind, auch wenn das steuerliche Interesse des Mandanten geringer ist.

Aus den Gebührentabellen A bis E ergibt sich dann unter Zugrundelegung des Gegenstandswertes und dem vom Steuerberater festgesetzten Gebührensatzes die Höhe der Steuerberatergebühr. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Auslagenersatz und Umsatzsteuer.

Weitere Informationen zu den Steuerberatergebühren finden Sie beim Steuerberater Michael Schröder aus Berlin: www.steuerschroeder.de